Förderung besonderer Begabungen

Junge Menschen unterscheiden sich in ihren Begabungen und Fähigkeiten, in ihren Interessen und Neigungen. Der beste Bildungsweg für jede Schülerin und jeden Schüler ist derjenige, der die spezifische Leistungsfähigkeit optimal zur Entfaltung bringt.


Die Niedersächsische Landesregierung hat seit 2002 stufenweise ein differenziertes und nahezu flächendeckendes Angebot zur schulischen Begabungsförderung aufgebaut. Damit wird der Zielsetzung einer besonderen Förderung für hochbegabte Schülerinnen und Schüler entsprochen, wie sie das Niedersächsische Schulgesetz formuliert (§ 54 Abs. 1 NSchG).


Seither ist ein nahezu flächendeckendes Schulangebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen entstanden. Schulen haben sich regional und schullaufbahnbezogen gem. § 25 Abs. 1 des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) zu Kooperationsverbünden zusammengeschlossen. Dabei stellen Grundschulen und weiterführende Schulen durch gemeinsame Konzepte sicher, dass besondere Begabungen früh- und rechtzeitig erkannt, individuell gefördert und umfassend integriert werden.


Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Kooperationsverbünde mit Kindertagesstätten, Erziehungsberechtigten und Elterninitiativen orientiert sich an den Bedürfnissen und am Wohl der Kinder und Jugendlichen.