Schulbuchausleihe

Liebe Eltern!   

Bei der Ausleihe von Lernmittel an unserer Schule gelten folgende Grundsätze:

 

1.         Das Ausleihverfahren ist freiwillig und kann von den Eltern für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

2.         Die Anmeldung zum Ausleihverfahren ist verbindlich.

3.         Das Entgelt für die Ausleihe muss bis zu einem bestimmten Datum auf das schuleigene Konto überwiesen werden.

4.         Die Bücher werden in jedem Jahrgang nur "im Block" (= alle Bücher eines Jahrganges) ausgeliehen.

5.         Arbeitsmittel, Arbeitshefte, Lektüren, Atlanten und Nachschlagewerke können nicht ausgeliehen werden.

Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin legt fest, was in den jeweiligen Jahrgängen angeschafft werden muss.

6.         Wer nicht am Ausleihverfahren teilnimmt, ist verpflichtet die Lernmittel selbst zu beschaffen. In diesem Fall kreuzen Sie bitte das erste Feld an und geben den Zettel zurück. 

7.         Wer den Betrag für die Ausleihe nicht rechtzeitig entrichtet, ist verpflichtet, die Lernmittel selbst zu beschaffen.

8.         Lernmittel, die von der Schule nicht beschafft werden können, werden vom Verleih ausgenommen und müssen von den Eltern angeschafft werden (Information erfolgt rechtzeitig).

9.         Aus organisatorischen Gründen werden alle Bücher (egal ob alt oder neu) zum gleichen Preis ausgeliehen.

10.      Genau wie im Rahmen der Lernmittelfreiheit gilt auch beim Ausleih­verfahren ein Ersatzanspruch bei Verlust oder Beschädigung der Bücher. Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu ersetzen.

11.      Das Entgelt für die Ausleihe beträgt ca. 36 % des Ladenpreises.

12.      Für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit mindestens drei schulpflichtigen Kindern kann das Entgelt reduziert werden.

13.      Von der Zahlung des Entgeltes für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB 2. Buch (Grundsicherung für Arbeit Suchende), SGB 8. Buch (Heim- und Pflege­kinder), SGB 12. Buch (Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz), Kinderzuschlag gemäß § 6a BKKG und die Wohngeld zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit beziehen.

Wichtig:         Nachweis bis zum 29.05.2024 erbringen!

Sonst müssen die Bücher gekauft werden!

 

Antrag für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe

Klasse 1

Lehrmittelausleihe - Klasse 1 - Schuljahr 2024/2025
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Klasse 2

Lehrmittelausleihe - Klasse 2 - Schuljahr 2024/2025
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Klasse 3

Lehrmittelausleihe - Klasse 3 - Schuljahr 2024/2025
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Klasse 4

Lehrmittelausleihe - Klasse 4 - Schuljahr 2024/2025
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Klasse 5

Lehrmittelausleihe - Klasse 5 - Schuljahr 2024/2025
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Klasse 6

Lehrmittelausleihe - Klasse 6 - Schuljahr 2024/2025
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Klasse 7

Lehrmittelausleihe - Klasse 7 - Schuljahr 2024/2025
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Klasse 8

Lehrmittelausleihe - Klasse 8 - Schuljahr 2024/2025
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Klasse 9

Lehrmittelausleihe - Klasse 9 - Schuljahr 2024/2025
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Klasse 10

Lehrmittelausleihe - Klasse 10 - Schuljahr 2024/2025
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